Der Lohnsteuerhilfeverein Bavaria-Frankonia e.V. erstellt für Sie im Rahmen der Beratungsbefugniss Ihre
Einkommensteuererklärung und übernimmt die gesamte Abwicklung mit den Finanzbehörden.
Wie können Sie im Lohnsteuerhilfeverein Bavaria-Frankonia e.V. Mitglied werden?
Sie vereinbaren einen ersten Beratungstermin.
Mit Ihrer Unterschrift auf Ihrer Beitrittserklärung und Begleichung des ersten Mitgliedsbeitrages sind Sie Mitglied des Lohnsteuerhilfeverein Bavaria-Frankonia e.V.
Damit stehen Ihnen folgende Leistungen des Lohnsteuerhilfeverein Bavaria-Frankonia e.V. zur Verfügung:
- Erstellung Ihre Einkommensteuererklärung
- Beratung unserer Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugniss
- in Einkommen-/ Lohnsteuerfragen
- Wahl der Steuerklassen
- Werbungskosten im Arbeitnehmerbereich
- Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
- Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- & Rürupversicherung)
- Kinderberteuungskosten
- Haushaltsnahe Beschäfftigungsverhältnisse
- Dienstleistungen im Haushalt (Reparatur- und Modernisierungskosten)
- Rentenbesteuerung
- Antrag auf Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigungen
- Nichtveranlagungsbescheinigung
- Freistellungsantrag bei Zinseinnahmen
- Eigenheimzulage
- Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und privaten Veräußerungsgewinnen und diese Einnahmen 13.000€/26.000€ nicht übersteigen.
- Wir berechnen Ihren voraussichtlichen Erstattungsanspruch, prüfen Ihren Einkommensteuerbescheid nach Erhalt durch die Finanzbehörde und führen wenn nötig das Rechtsbehelfsverfahren für Sie.